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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37059

Verfahren zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Kiel: Minister für Wirtschaft und Verkehr und Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, 1987, 25 S., Anhang

Das Verfahren ist der innerhalb des Landes S-H abgestimmte Versuch, die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen durch eine Bilanzierung landschaftspflegerischer Werte darzustellen. Dies erfolgt ohne eine direkte Bewertung des Eingriffes. Die Beeinträchtigungen, seien sie bau- und anlagebedingt oder betriebsbedingt, werden vielmehr auf dem Wege der Wertbeschreibung des Raumes vor und nach dem Eingriff ermittelt. Das Verfahren bedient sich einiger erklärungsbedürftiger Wertbegriffe, die in einem Ablaufschema und Planbeispiel erläutert sind. Vor dem Eingriff wird anhand von Bestandsaufnahmen aus einem Grundwert und einem Schutzwert der "Landschaftsausgangswert" ermittelt. Der Grundwert je Flächeneinheit bezieht sich auf eine vorgegebene Punkteskala gemäß ökologisch-qualitativen Funktionen. Der 'Schutzwert' ist der Faktor entsprechend dem Grad der Schutzbedürftigkeit. Als Fläche kommen in Frage die 'Straßeneingriffszone', die 'Belastungszonen' und die 'durch Ausgleichsmaßnahmen veränderten Zonen'. Die Situation nach dem Eingriff wird dargestellt durch einen "Neuen Landschaftswert" für die Straßeneingriffszone und einen "Veränderten Landschaftsausgangswert" für die Belastungszonen. Zusätzlich wird die Funktionsbelastung anhand eines "Belastungswertes" je nach Störwirkung erfaßt. Der "Neue Landschaftswert" bildet sich aus "Neuem Grundwert" entsprechend der erwarteten ökologischen Entwicklung oder Belastung der Fläche und dem "Gestaltungswert" als Faktor je nach Grad der erreichbaren ökologischen Funktion. Der "Veränderte Landschaftsausgangswert" innerhalb der Belastungszonen setzt sich zusammen aus "Verändertem Grundwert" je Einheit nach Punkteskala entsprechend den veränderten ökologisch-qualitativen Funktionen und dem Faktor "Veränderter Schutzwert" entsprechend dem veränderten Grad der Schutzbedürftigkeit. Die Belastungszonen gehen mit einem gestaffelten "Belastungswert", je nach Entfernung, Verkehrsmenge und Lage über Niveau in die Berechnung ein. Für die durch Ausgleichsmaßnahmen veränderten Zonen erfolgt eine Ermittlung des "Veränderten Landschaftsausgangswertes" in gleicher Weise, wobei hier der Belastungswert entfällt.