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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37121

Haftungs- und verkehrssicherungsrechtliche Fragen zum Winterdienst in Städten und Gemeinden

Autoren E. Denk
Sachgebiete 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes

Straße und Autobahn 40 (1989) Nr. 1, S. 16-19, 1 T

Der Anteil der Schadensquote am Gesamtschadensaufkommen aus Winterdienst-Unfällen in Städten und Gemeinden ist erheblich. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Versicherung sind: nicht rechtzeitige oder unterlassene Streupflicht, zu geringes Streumaß, falsch gewählte Streumittel, mangelhafte Organisation des Winterdienstes. Fast alle Schadenersatzansprüche sind auf Streupflichtverletzung gestützt. Die durch den Umweltschutz bedingte Einschränkung von Tausalz hat besonders für die Fußgänger zu erheblichen Nachteilen geführt. In einzelnen Gemeinden sind die Fußgängerunfälle erheblich gestiegen. Die Gerichte haben sich einerseits für Tausalz, andererseits für abstumpfende Mittel entschieden. Besondere Probleme können auch bei der Schneeräumung auftreten, wenn der bereits geräumte und gestreute Weg des Grundstückeigentümers wieder zugeschüttet und unbegehbar wird. Schäden durch Streustoffe haben sich bisher in Grenzen gehalten. Es handelt sich meist um Schäden am Lack der Fahrzeuge. Für Radwege besteht keine Streupflicht mit Ausnahme besonders verkehrswichtiger Strecken. Über das zweckmäßigste Streumittel für Radwege besteht keine einstimmige Meinung. Schilder, die auf nicht-gestreute Radwege hinweisen, sind haftungsrechtlich ohne Bedeutung. Eine Liste der Rechtsprechung in 33 Fällen von Streupflicht, Umweltschutz, Straßenräumung im Gehwegbereich, Schäden durch Streustoffe und Winterdienst auf Radwegen ist wiedergegeben.