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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37123

Abweichende Gewährleistungsfrist (OLG München v. 15.4.1988 - 23 U 6557/88)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 5, S. 596-597

Das OLG bejaht in dem konkreten Fall die Rechtswirksamkeit einer vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist abweichend von § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B. Offengelassen wurde, ob dann auch die erleichterte Verjährungsunterbrechung nach VOB/B möglich ist.