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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37301

Zum Verhältnis Straßenplanfeststellung und Unternehmensflurbereinigung (BVerwG vom 18.12.1987 - 4 C 32.84)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Umwelt- und Planungsrecht 8 (1988) Nr. 5, S. 180-182 Agrarrecht 18 (1988) Nr. 11, S. 323-324

Die Koordinierung von Planfeststellungs- und Unternehmensflurbereinigungsverfahren darf nicht dazu führen, daß die Planfeststellungsbehörde die Lösung der durch das Unternehmen für die Anlieger entstehenden Probleme der Unternehmensflurbereinigung überantwortet und darauf vertraut, daß sie dort hinreichend beachtet werden. Für zulässig wird gehalten, daß die Planfeststellungsbehörde einzelne Regelungen der Unternehmensflurbereinigung in die Abwägung einbezieht, die zwar noch nicht durch Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans förmlich angeordnet, aber nach den Umständen des Einzelfalles bei vernünftiger Betrachtungsweise objektiv zu erwarten sind. Im allgemeinen wird die Unternehmensflurbereinigung soweit fortgeschritten sein müssen, daß an der vorgesehenen Lösung der durch das Unternehmen aufgeworfenen Probleme sinnvoll nicht mehr zu zweifeln ist. Anzunehmen ist dies jedenfalls dann, wenn nur noch die Bekanntmachung des Flurbereinigungsplans aussteht; im Einzelfall mag auch schon der Wege- und Gewässerplan die Erwartungen rechtfertigen. Auch mag im Einzelfall zu berücksichtigen sein, daß hinreichend Ersatzland vorhanden ist. Allerdings lassen sich keine allgemeingültigen Maßstäbe aufstellen. Nur muß ausgeschlossen sein, daß das Risiko des Scheiterns der Unternehmensflurbereinigung einseitig den Grundstückseigentümern auferlegt wird.