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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37303

Die Planfeststellung

Autoren M. Ronellenfitsch
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Verwaltungs-Archiv 80 (1989) Nr. 1, S. 92-123

Ausgegangen wird von der begrifflichen Umschreibung der Planfeststellung als eine mit bestimmten Rechtsfolgen ausgestattete behördliche Feststellung eines Planes zur Errichtung konkreter Anlagen. Sodann befaßt sich die umfangreiche Abhandlung mit dem Wesen der Planfeststellung (Konzentrationswirkung), geht auf die historische Entwicklung der Planfeststellung und ihre gesetzliche Ausgestaltung ein, wobei die Präklusionswirkung besonders aufgegriffen wird. Im Rahmen der Ausführungen über aktuelle Probleme wird zur straßenrechtlichen Planfeststellung ausgeführt, für die Planrechtfertigung sei der Ausbauplan iudiziell; es bleibe dem Bund unbenommen, Straßen zu Bundesfernstraßen zu bestimmen, die sich in das Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen einfügen, aber vorwiegend Ring- und Tangentialstraßen sind. Zu den Entscheidungen des BVerwG zum Straßenverkehrslärm in Bezug auf die Immissionsgrenzwerte wird bemerkt, daß sie als Disziplinierungsmaßnahmen gegen den Gesetzgeber gedacht seien, aber primär die Straßenplaner treffen würden.