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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37347

Von der Fußgängerampel zur "Informationsampel" (Orig. niederl.: Van voetgangerslicht naar informatielicht)

Autoren P.J. Harreman
Sachgebiete 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Verkeerskunde 41 (1989) Nr. 1, S. 16-18, 2 B, 2 T

Mindestens 50 % der Fußgänger und Radfahrer überqueren an signalgeregelten Knotenpunkten die Fahrbahn auch dann, wenn das Überqueren nicht durch Grün freigegeben ist; viele Menschen gehen davon aus, daß sie die tatsächliche Verkehrssituation gut genug abschätzen können. Dazu kommt die Überzeugung, daß es ohnehin zuviele, eigentlich überflüssige Vorschriften und Regelungen gebe. Die Polizei ahndet das unerlaubte Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer auch nur in Ausnahmefällen. Fußgängerampeln gelten daher als verbesserungsbedürftig. In Delft wurde ein Modellversuch an fünf Knotenpunkten durchgeführt, bei dem an zwölf ausgesuchten Überquerungsstellen die Fußgängerampeln durch "Informationsampeln" ersetzt wurden. Letztere zeigen nach wie vor Grün für Fußgänger, aber anstelle des Symbols "Warten" (Rotlicht) nur noch ein gelbes Warnblinklicht, welches das Überqueren der Fahrbahn nicht ausschließt, sondern nach eigener Einschätzung der Verkehrssituation erlaubt. Diese Ampeln gelten auch nicht als Signalanlagen im Sinne der Gesetzgebung. Das durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unterstützte Experiment in Delft gilt nach zwei Jahren als geglückt; es wird in den offiziellen Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen. Eine Schätzung führte zu dem Ergebnis, daß in den Niederlanden etwa 70 % der Fußgängerampeln durch "Informationsampeln" ersetzt werden können. Wichtige Voraussetzungen: gute Sichtverhältnisse, keine langen Überwege (ggf. Fluchtinsel), Zebrastreifen entfernen, Haltelinien für Kfz weiter zurückverlegen.