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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37396

Der DST-Vorschlag zur Verkehrsberuhigung - Kritik und Gegenargumente

Autoren F. Kiepe
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Städtetag 42 (1989) Nr. 3, S. 211-214, 12 Q

Der Deutsche Städtetag (DST) hat empfohlen, anstelle der Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung innerorts generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorzuschreiben und von dieser Regelung nur das Netz der Hauptverkehrsstraßen (50 km/h) und die verkehrsberuhigten Bereiche (Zeichen 325 StVO, Schrittgeschwindigkeit) auszunehmen. Folgende Gegenargumente wurden vorgetragen. 1) Die rechtliche Grundlage für die Tempo-30-Zonen entfällt. DST: Übergangsregelung vorsehen. 2) Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse unmöglich. DST: Diese können bei der Um- und Ausgestaltung der Straßen berücksichtigt werden. 3) Zuviele Grenzfälle; was geschieht in Industrie- und Gewerbegebieten? DST: Problem lösbar, z.B. durch Vergrößerung der Vorbehaltsnetze und Sonderregelungen. 4) Nachteile für den ÖPNV außerhalb des Vorbehaltsnetzes. DST: Einzelfälle lösen. 5) Vorbehaltsnetze zerschneiden Ortschaften. DST: Bei richtig und ausreichend zugeschnittenen Vorbehaltsnetzen gibt es keine zu starke Konzentration/Zerschneidung. 6) Einführung der Tempo-30-Regelung an einem Stichtag nicht machbar; die schrittweise Einführung von Zonen ist vorteilhafter. DST: Einheitliche Regelung ist viel vorteilhafter; (bauliche) Umgestaltung kann schrittweise erfolgen. 7) Akzeptanz von Tempo 30 zu gering; Sanktionen werden abgelehnt. DST: Akzeptanz durch bauliche Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen; mehr Überwachung und höhere Sanktionen (=Bußgelder) ohnehin erforderlich. 8) Rechtssystematische Schwierigkeiten auf europäischer Ebene. DST: Sind lösbar. 9) Mehr Lärm und Abgase. DST: Versuche beweisen das Gegenteil.