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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37528

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV A-StB 89

Autoren
Sachgebiete 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe
12.0 Allgemeines, Management

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1989, 72 S., 5 B, zahlr. T (FGSV-Nr. 976)

Die ZTV A-StB 89 behandeln den Aufbruch von Verkehrsflächen, den Aushub und das Verfüllen von Aufgrabungen (z.B. Leitungsgräben) sowie die Wiederherstellung des Oberbaues der Verkehrsflächen. Bei den zwischen Veranlassern (das sind die Eigentümer oder Betreiber der Leitungen, Bauwerke o.ä., deren Herstellung, Veränderung, Reparatur oder Beseitigung die Aufgrabung erforderlich macht) und Unternehmern zu schließenden Bauverträgen, die Aufgrabungen in Verkehrsflächen betreffen, sollen die ZTV A Vertragsbestandteil werden. Beim Entfernen des Oberbaues müssen gerade Trennschnitte ausgeführt werden; Reststreifen zwischen dem Schnitt und dem Rand (bei Betondecken auch vorh. Fuge) der Befestigung unterhalb festgelegter Mindestbreiten sind ebenfalls zu entfernen. Beim Aushub ist insbesondere die getrennte Lagerung für Aushubmaterial mit unterschiedlicher Wiederverwendungsmöglichkeit zu beachten. Für das Verfüllen und Verdichten der Aufgrabung gelten in der Regel die gleichen Anforderungen wie an ein neues Erdbauwerk (also gem. ZTVE-StB). Bei der Wiederherstellung des Oberbaues gelten die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften des Straßenbaues (RStO, ZTVT, ZTVbit, ZTV Beton). Da durch die Aufgrabung im oberen Randbereich immer Auflockerungen zu erwarten sind, wird die Randzone neben dem zunächst entfernten Oberbau nach der Verfüllung bis in Planumshöhe in 0,15 bis 0,20 m Breite beiderseits zurückgeschnitten. Auch danach dürfen die verbleibenden Reststreifen die Mindestbreite von 0,35 m bei bituminöser Befestigung, 0,40 m bei Pflaster und 0,50 m bei Betondecken nicht unterschreiten. Zur leichten Anwendung der ZTV A in der Praxis sind als Anhang Auszüge aus DIN 18196, ZTVE, ZTVT, ZTVbit, ZTV Beton, DIN 18318 abgedruckt.