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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37647

Ablehnung eines Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren (OLG Hamm v. 4.2.1988 - 1 W 3/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 3, S. 366-368

Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Ablehnung eines im Beweissicherungsverfahren tätigen Sachverständigen nicht in diesem Verfahren, sondern erst im anschließenden Verfahren zur Hauptsache zulässig. Der Senat bleibt trotz Gegenmeinungen (OLG Düsseldorf, OLG München) bei seiner Auffassung.