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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37778

Planen, Gestalten und Bauen von Lärmschutzanlagen an Straßen

Autoren J. Hahn
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

in: 5. Internationales Betonstraßen-Symposium - Aachen, 2.-4. Juni 1986; Bd. D: Sonderthemen. Paris: Cembureau (Europäischer Zementverband), 1987, S. 15-22, 7 B, 12 Q

Straßen müssen heute vielfach mit Lärmschutzbauten versehen werden. Als solche kommen Erdwälle, bepflanzte Steilwälle, Schallschirme und Lärmschutzwände in Betracht. Großanlagen und Sonderbauwerke zu Lärmschutzzwecken kommen seltener vor. Steilwälle, die eine geringere Grundfläche als Erdwälle erfordern, bestehen aus einem Stützgerüst aus Beton, das durchgehend mit Boden gefüllt wird, so daß treppenförmig angeordnete, horizontale Pflanzflächen entstehen. Bei geeigneter Ausführung ergeben sich begrünte Wälle, bei denen der Bewuchs bald den Beton verdeckt. Trotz der höheren Kosten haben sich begrünte Steilwälle als natürliche Lärmschutzanlagen, die hohe Schalldämmung bringen und keine Unterhaltung erfordern, in der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt. Schallschirme bestehen meist aus Einzelelementen aus Metall, Holz oder Kunststoff, die von Stahlträgern gehalten werden. Sie werden gewählt, wenn leichte großflächige Wände nahe an der Straße erstellt werden sollen. Lärmschutzwände werden überwiegend aus Betonelementen zwischen Stützkonstruktionen, meist Trägern, ebenfalls aus Beton, zusammengefügt. Beton als Baustoff eignet sich hier besonders, weil er viele Gestaltungsmöglichkeiten zuläßt. Lärmschutzwände sollten dem Umfeld angepaßt und, soweit es geht, durch dichten Bewuchs verdeckt werden, damit sie wenig in Erscheinung treten. Freistehende Wände bedürfen einer sorgfältigen Gliederung sowie Form- und Farbgebung, für die es viele Möglichkeiten gibt. Alle Lärmschutzanlagen müssen sorgfältig geplant werden, weil sie je nach Art und Größe psychologische Wirkungen ausstrahlen, die nicht übersehen werden dürfen. Dabei ist natürlichen und begrünten Lösungen der Vorzug zu geben. Ob baulicher Lärmschutz "getarnt" werden soll oder vorrangig als Gestaltungselement der Landschaft oder des Städtebaus zu verstehen ist, hängt von der jeweils bevorzugten "Philosophie" ab.