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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37815

Vergütung für Zusatzleistungen (OLG Düsseldorf v. 15.12.1988 - 5 U 103/88)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 3, S. 335-336

Nr. 3 und 4 von § 1 VOB/B geben dem Auftraggeber einseitig das Recht, Zusatzleistungen zu verlangen, die mit der Hauptleistung in Zusammenhang stehen. Dem Auftragnehmer wird der dafür notwendige Ausgleich in der Weise gewährt, daß er nach Maßgabe von § 2 Nr. 6 VOB/B eine Vergütung verlangen kann, die der Grundlage der bisherigen Preisermittlung entspricht. Macht eine AGB-Klausel den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für zusätzliche Leistungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B von einer schriftlichen Vereinbarung abhängig, so ist sie unwirksam. Sie hält einer Inhaltsbestimmung nicht stand. Denn sie würde zu einem unbilligen Ergebnis führen, das werkvertraglichen Vergütungsgrundsätzen widerspricht.