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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37816

Umfang des Kostenerstattungsanspruchs (OLG Düsseldorf v. 7.6.1988 - 23 U 189/87)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 3, S. 329-334

§ 13 Nr. 5 VOB/B beschränkt den Kostenerstattungsanspruch auf die erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt in gleicher Weise auch für den Schadensersatzanspruch nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B. Dabei obliegt dem Auftraggeber auch eine Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Die Grundsätze der Kostenerstattungspflicht und des Schadensersatzes erfassen auch die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens und eines Privatgutachters, weil beide auf die Beseitigung der Mängel und ihrer Schadensfolgen abzielen. Der Auftraggeber darf bezüglich des Aufwandes nur das veranlassen, was notwendig ist, um die nachhaltige Beseitigung der Mängel zu erreichen.