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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38074

Gezogene Nutzungen bei Überzahlung durch öffentlichen Auftraggeber (LG München v. 23.11.1988 - 15 S 592/85)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 486

Der Anspruch des Bereicherungsgläubigers auf Herausgabe gezogener Nutzungen umfaßt nur die tatsächlich erlangten Zinsen seit Entstehung des Bereicherungsanspruchs, nicht jedoch ersparte Aufwendungen.