Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 38256

Verspätete Abnahme als Verstoß gegen Treu und Glauben (BGH v. 13.7.1989 - VII ZR 82/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 20 (1989) Nr. 6, S. 727-728

Haben die Parteien die förmliche Abnahme vereinbart, und hat sich der Auftraggeber dabei vorbehalten, den Termin hierfür einseitig festzulegen, so hat der Auftraggeber, sofern kein ersichtlicher Grund für eine Verzögerung vorliegt, den Abnahmetermin spätestens innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B anzuberaumen, wenn er nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen will. Keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung bieten u.a. Meinungsverschiedenheiten über Abrechnung und Aufmaß oder über offene, zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzforderungen.