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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38274

Stärkere Verknüpfung von ÖPNV und "ruhendem Verkehr"

Autoren G. Löcker
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Nahverkehr 7 (1989) Nr. 5, S. 9-16, 8 B, 6 Q

ÖPNV kann sich in Zukunft nicht mehr ausschließlich auf die Bereitstellung von Linienleistungen beschränken, sondern muß in der Lage sein, im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts bei Integration des ruhenden Verkehrs die Benutzung oder ein "Umsteigen" so angenehm wie möglich zu machen. Mit einem in das innerstädtische Verkehrskonzept integrierten und mit dem ruhenden Verkehr kooperierenden ÖPNV ist es möglich, neue Marktanteile zu gewinnen, dies insbesondere, wenn das Parkplatzangebot im Innenstadtbereich zurückgeht, der Parksuchverkehr zunimmt und zeitabhängige Parkgebühren deutlich über den ÖPNV-Fahrpreisen liegen. In diesen Fällen muß der ÖPNV neben einem bedarfsgerechten Fahrplan zusätzliche Anreize durch Ergänzungsleistungen schaffen. Ergänzungsleistungen können verkehrlicher (wie Gestaltung des P+R-Angebotes, Lage und Anzahl der Parkplätze, Bewachung der Parkplätze, Öffentlichkeitsarbeit) und tariflicher Art (wie kombinierter Park-Fahrschein, Erstattungsregelungen mit dem Einzelhandel) sein; darüber hinaus sind auch besondere Serviceleistungen (wie Gepäckaufbewahrung, Gepäck-Zustell-Service) möglich. Verschiedene Möglichkeiten neuartiger Ergänzungsleistungen werden in diesem Bericht dargestellt und in ihrer Effektivität im einzelnen bewertet. Grundlage für diese Untersuchungen war eine Umfrage bei 15 unterschiedlich strukturierten Verkehrsbetrieben; bei 9 Verkehrsbetrieben liegen schon einschlägige Erfahrungen zur Verknüpfung von ÖPNV und ruhendem Verkehr vor.