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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38353

Erfahrungsbericht über Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 36 (1990) Nr. 1, S. 37-41, 1 Q

Die Arbeitsgruppe "Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkungen" der Bundesanstalt für Straßenwesen berichtet über Erfahrungen mit Tempo 30-Zonen (Beispiel Hamburg) und Tempo 40/60-Versuchen (Baden-Württemberg). Der Bericht wertet Vorher-Nachher-Untersuchungen aus und berücksichtigt die in Kontrollgebieten ermittelten Vergleichswerte (ohne alle Maßnahmen). In Tempo 30-Zonen ergab sich danach eine mittlere Geschwindigkeitsreduzierung um 3,3 km/h, bei den Tempo 40/60-Versuchen ein Rückgang um 1,4 km/h. Die Anzahl der Unfälle mit Personenschäden ging in Tempo 30-Zonen um 10 %, die der Unfälle mit Schwerverletzten und Toten um 16 % zurück; bei den Tempo 40/60-Versuchen gab es keine nachweisbaren Verbesserungen. Die Tempo 30-Regelung wird allgemein akzeptiert, obwohl sich nur wenige Kraftfahrer strikt an das Limit halten. Die hohen Erwartungen in der Öffentlichkeit bezüglich der positiven Auswirkungen der Zonen-Geschwindigkeiten sind einer nüchternen Einschätzung gewichen. Der VÖV lehnt die Einbeziehung von Buslinien in Tempo 30-Zonen ab, weil längere Fahrzeiten befürchtet werden. Der Verkehrslärm ist i.M. um 2 bis 3 dB(A) reduziert; Simulationen auf Rollenprüfständen ergaben bei gleichmäßig niedriger Geschwindigkeit deutliche Schadstoffreduzierungen. Abschließend werden Empfehlungen zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen gegeben, die sich auf deren Ausdehnung und klare Erkennbarkeit, auf die Verkehrsregelung, erforderliche Umgestaltungsmaßnahmen und Handlungsanweisungen beziehen. Dem Vorschlag des Deutschen Städtetages, eine generelle Tempo 30-Regelung einzuführen, wird nicht zugestimmt.