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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38361

Die HNL in der Straßenplanung

Autoren H. Deffke
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Mitteilung, Lehrstuhl und Institut für Straßenwesen, Erd- und Tunnelbau (RWTH Aachen) H. 30, 1988, S. 1-18, 1 B, 14 Q

Die Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL) gelten als Anleitung zur Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes, das bei der Straßenplanung im gleichen Maße wie die Fachgesetze Beachtung finden muß. Insbesondere die Eingriffsregelung nach § 8 hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Planungsprozesse. Sie verlangt zwingend den Vorrang der Vermeidung von Beeinträchtigungen. In diesem Sinne sind die HNL als Kommentar der Eingriffsregelung in der Straßenplanung zu verstehen, mit dem die Rechtsbegriffe definiert, die Rangordnung von Vermeidung und Ausgleich verdeutlicht, der Umfang des Ausgleichs bestimmt, die Beteiligung der Behörden geregelt und die fachliche Vorgehensweise geklärt werden. Die HNL gliedern sich in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Der rechtliche Rahmen wird in diesem Beitrag eingehend beschrieben. Er behandelt die Eingriffsregelungen für die einzelnen Planungsphasen, wobei der Schwerpunkt beim Planfeststellungsverfahren gesehen wird, sowie die Beteiligung der Naturschutzbehörden und die Verantwortung des Baulastträgers für das Funktionieren des Ausgleichskonzeptes.