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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38436

VOB/B keine Rechtsgrundlage für Verträge z.B. über Statikerleistungen (OLG Hamm v. 9.6.1989 - 26 U 126/88)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 1, S. 104-108

Für Verträge über Architektur-, Ingenieur- und Statikerleistungen kann die VOB/B nicht zur Vertragsgrundlage gemacht werden, da sie auf die Ausführung von Bauleistungen zugeschnitten ist. So passen hier etwa die §§ 2, 4, 13, 15 VOB/B nicht.