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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38454

Die ökologische Risikoeinschätzung - Landespflegerischer Beitrag zur Bedarfsplanung

Autoren H.J. Kayser
K.-H. Derse
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Mitteilung, Lehrstuhl und Institut für Straßenwesen, Erd- und Tunnelbau (RWTH Aachen) H. 30, 1988, S. 19-34, 2 B, 2 T, 8 Q

Die Planung von Verkehrsprojekten muß schon frühzeitig auch die Umwelteffekte mit einbeziehen. Für die Beurteilung im Linienbestimmungsverfahren und in der Planfeststellung müssen präzise Informationen zugrundeliegen. Mit der "Ökologischen Risokoeinschätzung" (ÖR) wurde ein Verfahrenskonzept entwickelt, womit ökologisch bedeutsame Potentiale und Risiken schon in der Bedarfsplanung, der ersten Fachplanungsebene, erkannt und vermieden werden sollen. Mit der naturwissenschaftlich folgernden Wirkungsanalyse werden vielfach vernetzte Zusammenhänge in Szenarien aufgezeigt und bewertet. Dabei stehen sich verursachende Nutzung = Verkehr und betroffene Nutzung = ökologische Funktionen - hier insbesondere Bodenpotential, Wasserdargebotspotential, Biotoppotential und Erholungspotential - gegenüber. Die ÖR findet ihre Anwendung im landschaftlichen Freiraum; dem gegenüber werden die Umweltauswirkungen im Siedlungsraum durch andere Verfahren erfaßt und der gesamtwirtschaftlichen Bewertung zugeordnet. Der Verfahrensablauf einer ÖR für den berührten Landschaftsraum geht aus von einer Zusammenstellung allgemein verfügbarer und vergleichbarer Informationen. Daraus folgt eine Wertabstufung in der Wirkungsbedeutung der erkannten ökologischen Funktionen, unter Beachtung bereits vorhandener Belastungen. Sodann wird die Verträglichkeit benachbarter oder überlagernder Nutzung, sowie großräumig wirksamer Einflüsse eingeschätzt. Die Einwirkungsbereiche der geplanten Nutzung sind die Risikozonen, die über die Parameter "Verkehrsaufkommen" und "Geländemorphologie" begrenzt werden müssen. Durch Überlagerung der jeweiligen Risikozonen für die verschiedenen Potentiale stellt sich der Grad des ökologischen Risikos dar. Zur quantitativen Bewertung gehören Zerschneidungslängen und Einwirkungsflächen, zunächst ohne Berücksichtigung risikomindernder Maßnahmen. Diese sind einer Ergebniszusammenfassung vorbehalten. Dabei kann die ÖR bei Erkenntnis erheblicher ökologischer Problemhäufungen nach Abwägung mit anderen Belangen zu einer Rückstufung, Reduzierung oder Aufgabe des Projektes führen. Die ÖR als wichtige Informationsgrundlage im Sinne einer umfassenden UVP ist daher vom BMV in die HNL-StB 87 eingebracht worden.