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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38532

Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung - Erfahrungen aus der Praxis, Empfehlungen und Hinweise aus der Sicht des ADAC

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

München: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC), 2. überarb. Aufl. 1990, 55 S., zahlr. B, Q

Die Diskussion der zulässigen Innerortsgeschwindigkeit hat anstelle der vom Deutschen Städtetag favorisierten dreistufigen Neuregelung (Hauptverkehrsstraßen mit Vorfahrtberechtigung und 50 km/h, alle übrigen Straßen mit 30 km/h mit Ausnahme der "verkehrsberuhigten Bereiche") zu einer Zonen-Geschwindigkeits-Regelung (maximal 30 km/h) geführt (1.1.1990). Mit Hilfe dieser neuen Verordnung sollen die Verkehrssicherheit insbesondere für "schwächere" Verkehrsteilnehmer erhöht, Durchgangsverkehr ferngehalten und Umweltbelastungen in Wohngebieten (Lärm, Abgase) verringert werden. Die Ergebnisse aus Versuchsgebieten, die für die Neuregelung maßgebend waren, werden vorgestellt. Eine Befragung ergab, daß (Stand 15.1.1990) in fast 4.500 Tempo 30-Zonen überwiegend entweder nur eine Zonen-Beschilderung (12 %) oder eine Beschilderung und Rechts-vor-Links-Vorfahrt (66 %) angeordnet wurden, während zusätzliche provisorische (10 %) bzw. bauliche Maßnahmen (12 %) relativ selten waren. Tempo 40/60-Regelungen hatten nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Auch in keiner der Tempo 30-Zonen wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten (Rückgang um 5 bis 10 km/h), schwere Unfälle mit Personenschäden sind jedoch in meßbarem Umfang zurückgegangen. Sowohl Kraftfahrer als insbesondere auch Anlieger beurteilen die Maßnahmen mehrheitlich positiv. Der ADAC ist mit der Neuregelung zufrieden und spricht einige zusätzliche Empfehlungen aus.