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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38633

ÖPNV und Verkehrsberuhigung

Autoren J. Dilling
B.E. Nickel
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 8 (1990) Nr. 1, S. 23-27, 7 B, 10 Q

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und der VÖV geben in der Schrift "ÖPNV und Verkehrsberuhigung" (vgl. DOK-Nr. 38 265) Empfehlungen zur ÖPNV-freundlichen Gestaltung von Zonen mit Geschwindigkeits-Beschränkung, wie sie die 1989 geänderte StVO vorsieht. Grundsätzlich wird empfohlen, Straßen mit Bahnen und Bussen nicht in die Verkehrsberuhigung einzubeziehen. Ist dies ausnahmsweise notwendig, soll der ÖPNV nicht aus den Beschränkungszonen auf weniger optimale Linienführungen verdrängt werden. Der durch die Beruhigung betroffene Abschnitt soll möglichst kurz sein. Zeitverluste sind durch Beschleunigungsmaßnahmen an anderer Stelle auszugleichen. In beruhigten Zonen sind die Abmessungen der Busse - z.B. bei Verschwenkungen - zu beachten. Häufiges Abbremsen und Anfahren soll durch die Beibehaltung der bestehenden Vorfahrtregelung statt einer Rechts-vor-Links-Regelung vermieden werden.