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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38678

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Bonn: Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990, 66 S., zahlr. B, T (FGSV-Nr. 334)

Mit der normativen Regelung des Lärmschutzes an Straßen durch die Bundesregierung mußten die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-81) kurzfristig überarbeitet und als RLS-90 herausgegeben werden. Die am 21.6.1990 in Kraft getretene Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die Immissionsgrenzwerte für den Lärmschutz beim Neu- und Ausbau von Straßen nennt und das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels festschreibt, nimmt Kapitel 4.0 der RLS-90 in Bezug, weil die Berechnung der Abschirmung und das "Teilstück-Verfahren" in der Verordnung nicht geregelt sind. Damit ist Kapitel 4.0 der RLS-90 Bestandteil der 16. BImSchV geworden mit der Konsequenz, daß künftig jede Änderung der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Bei den RLS-90 ist gegenüber den RLS-81 das Berechnungsverfahren von der Basis "Fahrbahn" auf die Basis "Fahrstreifen" umgestellt worden. Die Ergänzung der Diagramme für die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und die Änderung der Tabelle mit den Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Straßenoberflächen gehen im wesentlichen auf Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zurück. Die Fußnote der Tabelle, die bei entsprechendem Nachweis auch günstigere Korrekturwerte für die Straßenoberflächen zuläßt, hat der Bundesrat bei den Beratungen der 16. BImSchV beschlossen. Damit soll ein Anreiz zu neuen bautechnischen Entwicklungen gegeben werden. Die Einführung einer höhenabhängigen Boden- und Meteorologiedämpfung bei der freien Schallausbreitung und die Vernachlässigung der Bodendämpfung bei der Schallausbreitung über Hindernisse gehen auf die VDI-Richtlinien 2714 "Schallausbreitung im Freien" und 2720 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" zurück. Neu in die RLS-90 aufgenommen ist das Berechnungsverfahren für die Lärmimmissionen von Parkplätzen. Da die RLS-90 keine Berechnungsbeispiele mehr enthalten, soll möglichst bald eine gesonderte Beispielsammlung erscheinen.