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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38798

Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Rahmen eines VOB-Vertrages (OLG München v. 7.11.1989 - 9 U 3675/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 4, S. 471-472

Die generelle Beschränkung der Haftung des Auftraggebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Bauverträgen, für die die VOB/B sonst die Vertragsgrundlage bildet, ist unwirksam; denn sie führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragsnehmers. Ebenso wurde die vorgesehene dreimonatige Prüfungsfrist zusammen mit dem Fristbeginn (erst wenn dem Auftraggeber alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen) beanstandet. Für unwirksam wurden auch die fristgebundenen Einwendungen (14 Kalendertage) und der Ausschluß jeglicher Einwendungen gegen die Rechnungsprüfung nach Fristablauf erklärt.