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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38812

ÖPNV-Bedarfsplan für die Ballungsräume Rhein-Ruhr, Rhein-Sieg und Bielefeld (schienengebundener Verkehr)

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Düsseldorf: Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 1990, 6 S., Anhang: 1 Kt.

Die Landesregierung NRW fördert im Rahmen ihrer Vorrangpolitik für den ÖPNV den Ausbau der Infrastruktur und stellt hierfür erforderliche Bedarfspläne auf. Diese müssen regelmäßig überprüft und geänderten Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen angepaßt werden. Der vorliegende Bedarfsplan schreibt den S-Bahn- und Stadtbahn- Bedarfsplan aus dem Jahre 1981 für einen Planungshorizont 1995/2000 fort. Die aus durchgeführten Prognoserechnungen sich ergebenden Schienen-Verkehrsbelastungen und Verlagerungspotentiale vom Autoverkehr sowie Erreichbarkeitsveränderungen, städtebauliche und betriebliche Aspekte bildeten die Beurteilungskriterien für den Bedarfsplan-Vorschlag. Dieser Vorschlag wurde mit der DB, Verkehrsverbünden, Landesministerien und dem BMV erörtert und mit dem Verkehrsausschuß des Landtags NRW am 1. Juni 1989 abschließend beraten. Der ÖPNV-Bedarfsplan, in einer Kartendarstellung im Maßstab 1:100.000 wiedergegeben, zeigt im DB-Bereich: S-Bahn, City-Bahn, Regional-Bahn, Regional-Schnellbahn; im kommunalen Bereich: Stadtbahn, Stadtbahn-Zulaufstrecke, Straßenbahn, Schwebebahn/H-Bahn. Als Planungskategorien sind "vordringlicher Bedarf" und "möglicher späterer Bedarf" eingeführt worden.