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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38916

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit in der Raumplanung aus regionalplanerischer Sicht

Autoren D. Scholich
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Berichte zur Raumforschung und Raumplanung (Wien) 33 (1989) Nr. 6, S. 7-12, 2 B, 3 T, 14 Q

Die weitreichenden Umweltprobleme erfordern mehr als bisher eine konsequente Beachtung und Verwirklichung des Umweltvorsorgeprinzips. Hinsichtlich einer effektiven und konsequenten Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Koordinierung raumbedeutsamer und raumwirksamer Planungen kommt der Raumplanung und insbesondere der Regionalplanung ein hoher Stellenwert zu. Die Anpassung der Aufgabe, Ziele und Grundsätze von Raumordnung und Landesplanung an die ökologischen Anforderungen war ein erforderlicher Schritt zur stärkeren Integration der Umweltbelange in das raumplanerische Aufgabenspektrum. Desweiteren gewährleisten nur eine systematische Erfassung und Bewertung aller Naturraumpotentiale auf regionaler Ebene bzw. die Integration entwickelter regionalspezifischer Umweltziele in die Regionalplanung eine konkrete und somit effektive Prüfung der Umweltbelange. Dabei bedarf die Regionalplanung der Koordinierung mit der Landschaftsrahmenplanung. Hier sind jedoch einige Defizite im Rahmen der Novellierung des Bundesnaturschutzes zu beheben. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EG-Richtlinie zur UVP sind Bundes- und Landesgesetzgebung gefordert, die UVP als Instrument der Umweltvorsorge in bestehende umweltrelevante raumplanerische Entscheidungsverfahren zu verankern. Die Festschreibung der 1. Stufe der UVP in das regionale Raumordnungsverfahren wird der EG-rechtlichen Anforderung einer integrativen, frühzeitigen und somit effektiven UVP gerecht. Regelungen zur Koordinierung von UVP und Raumordnungsverfahren, zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum Berücksichtigungsgebot der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens mit erststufiger UVP sind aufeinander abzustimmen. Indem die UVP die ökologischen Funktionen und Leistungen des Freiraumes und deren "Verträglichkeit" mit der Baulandnutzung systematisch und nachvollziehbar darlegt sowie die nutzungsbedingten Belastungswirkungen aufzeigt, kommt ihr ein weites Funktionsspektrum im raumplanerischen Aufgabenbereich zu. Berührungspunkte werden im Bericht erläutert, so z.B. im Rahmen einer geordneten Flächenhaushaltspolitik und damit verbundener Aufstellung von Informationssystemen und Flächenbilanzen oder als integrierter Bestandteil der "Eignungsbewertungsmodelle".