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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39147

Sicherheitskriterien für Tunnel (Orig. ital.: Criteri di sicurezza in galleria)

Autoren L. Domenichini
A. Ranzo
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Autostrade 32 (1990) Nr. 1, S. 66-72, 8 B, 1 T, 7 Q

Im vorliegenden 1. Teil werden Betrachtungen zur Sicherheit gegen Brände in Tunneln mit Fahrbahnen für Gegenverkehr (diese Tunnel stellen das größte Sicherheitsrisiko dar) angestellt, insbesondere hinsichtlich Unfällen, die zu Fahrzeugbrand führen. In Abhängigkeit von der Länge des Tunnels (100 bis 10.000 m) und vom DTV werden 5 Risikoklassen unterschieden, für die unterschiedliche Sicherheitsausstattungen (weitgehend gesetzlich vorgeschrieben) vorzusehen sind. Diese betreffen Alarm- und Kommunikationsmöglichkeiten, Einrichtungen zur unmittelbaren Brandbekämpfung, Beschilderung der Fluchtwege und der Hilfseinrichtungen sowie sonstiges. Besondere Bedeutung wird den gesetzlich vorgeschriebenen "Sicherheitsräumen" beigemessen, die in der Nähe von Nothaltebuchten vorzusehen sind und die über eine autonome Belüftung verfügen müssen. Dargestellt wird die voraussichtliche Temperaturentwicklung sowie der Temperaturverlauf im Tunnel aufgrund eines einzelnen brennenden Fahrzeugs und die Geschwindigkeit der Rauchausbreitung bei einer Luftbewegung in Längsrichtung von 0,5 m/sec, gefolgt von graphischen Darstellungen des Kan- etsu Tunnels in Japan mit seinen Sicherheitseinrichtungen und für die autonome Belüftung des Sicherheitsraumes im Limina-Tunnel in Kalabrien.