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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39176

Notwendigkeit von Standstreifen auf Autobahnen mit 2 X 3 Fahrstreifen (FA 53/89) (Orig. franz.: Nécessité d'une bande d'ârret d'urgence sur les autoroutes à 2 X 3 voies)

Autoren R. Crottaz
Sachgebiete 5.1 Autobahnen
5.12 Straßenquerschnitte

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 198, 1990, 48 S., zahlr. B, Q

Eine Analyse von etwa 70 Veröffentlichungen der letzten 20 Jahre zum Thema "Standstreifen an Autobahnen" zeigt, daß durch Standstreifen bei Strecken mit einem durchschnittlich täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 40.000 Fahrzeugen eine Reduktion der Unfälle um etwa 30 Prozent erzielt werden kann. Erhebungen auf bundesdeutschen Autobahnen ergaben, daß auf etwa 10.000 Fzgkm ein Nothalt kommt. Als Breite für Standstreifen sind 2,8 m oder besser 3,0 m anzustreben. Autobahnen mit 2 X 3 Fahrstreifen erfordern zwingend einen Standstreifen - soweit möglich - auch im Bereich der Unter- und Überführungsbauwerke. Es werden Empfehlungen für die Anlage von Standstreifen an bestehenden Autobahnen, an Autobahnen in Ballungsräumen sowie bei Kriechspuren und städtischen Autobahnen gegeben.