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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39205

Asphaltrecycling im Straßenbau - Stand und Ausblick

Autoren G. Barz
H. Erhardt
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 42 (1991) Nr.1, S. 30-34, 3 B, 2 T, 1 Q

Durch die "Zielfestlegungen der Bundesregierung zur Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen, Erdaushub und Straßenaufbruch" erhält das Asphalt-Recycling eine neue Bedeutung. Es soll erreicht werden, daß der Prozentsatz der Wiederverwendung von Straßenaufbruch von z.Z. 69 % auf 90 % bis Ende 1991 angehoben wird. Im Straßenaufbruch anfallender Asphalt ist getrennt von den übrigen Straßenbaustoffen zu gewinnen und vollständig wiederzuverwenden, da eine Ablagerung dieses wertvollen Baustoffes grundsätzlich verboten ist, sofern er nicht mit Schadstoffen belastet ist. Für das Recycling von unbelastetem Ausbauasphalt sind seit Mitte der siebziger Jahre Verfahren entwickelt worden, die einen Wiedereinsatz vor Ort oder in Asphaltmischanlagen ohne Qualitätseinbußen gegenüber Bauweisen mit ungebrauchten Baustoffen ermöglichen. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der unterschiedlichen administrativen Regelungen in den einzelnen Bundesländern werden z.Z. etwa 6 Mio Tonnen Ausbauasphalt bei der Asphaltjahresproduktion von ca. 40 Mio Tonnen eingesetzt. Daraus ergibt sich eine Wiederverwendungsrate von 15 %. Die technischen Verfahren erlauben vom Grundsatz eine Steigerung der Wiederverwendungsrate auf 25 % der Jahresproduktion. Diese Ziel ist aber nur dann erreichbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Vorbehalte gegen die Wiederverwendung von Asphalt müssen, soweit noch vorhanden, abgebaut werden; bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen muß der Baulastträger durch Voruntersuchungen Menge und Qualität des Ausbauasphaltes feststellen und die Art der Gewinnung und der Wiederverwendung in der Leistungsbeschreibung festlegen; die Regelungen in den Bundesländern sind in dem Sinne abzuändern, daß höhere Anteile und die Zugabe auch für Binder- und Deckschichtmischgut, wie beispielsweise in Bayern, erlaubt werden. Alle Asphaltmischanlagen sind mit Zugabeeinrichtungen für Ausbauasphalt auszustatten. Zur Zeit bieten nur etwa 70 % der Anlagen diese Möglichkeit.