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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39216

Amtspflichtverletzung bei unrichtiger Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens (BGH v. 18.10.1990 - III ZR 260/89)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht

Baurecht 22 (1991) Nr. 1, S. 69-73

Bevor von Verwaltungsseite entsprechende Erklärungen über die Bebauung eines Grundstücks abgegeben oder Weisungen dazu an nachgeordnete Behörden erteilt werden, sind die jeweiligen Amtsträger verpflichtet, die Zulässigkeit des Vorhabens sorgfältig zu prüfen. Dabei haben sie insbesondere die Belange des Nachbarschutzes zu berücksichtigen. Geben Amtsträger leichtfertig Erklärungen ab, durch die sie den Eindruck hervorrufen, einem Vorhaben stünden keine planungsrechtlichen Hindernisse entgegen, so handeln sie pflichtwidrig. Ist eine rechtswidrige Erklärung ursächlich dafür, daß ein Bauwilliger finanzielle Dispositionen trifft, so liegt eine Amtspflichtverletzung vor, die zu Schadensersatzansprüchen führt.