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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39222

Aufrechnung mit Anspruch aus Zurückbehaltungsrecht regelmäßig keine Schlußzahlungserklärung (BGH v. 11.10.1990 - VII ZR 110/89)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 22 (1991) Nr. 1, S. 84-85

Die Erklärung eines Zurückbehaltungsrechts aus der Vergütung, dem das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten zugrundegelegt wird, deutet auf Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers hin. In der darauf fußenden Aufrechnung ist nur die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts zu sehen, das dem Zahlungsanspruch des Auftragnehmers entgegengesetzt wird. Es fehlt hierbei an einer Erklärung des Auftraggebers, daß er entgültig die Zahlung verweigern will. Somit kann in dem Schreiben eines Auftraggebers, in dem er die Aufrechnung mit einem Anspruch aus einem Zurückbehaltungsrecht begründet und die Zahlung verweigert, regelmäßig keine schlußzahlungsgleiche Erklärung gesehen werden.