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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39305

Verkehrliche Untersuchungen zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten kleiner Orte und Dörfer - Mischflächen und Engstellen

Autoren R. Schnüll
K.-R. Bode
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 519, 1988, 130 S., zahlr. B, T, Q

In der Vergangenheit wurden Um- bzw. Ausbaumaßnahmen von Ortsdurchfahrten häufig zu sehr sektoral nach verkehrlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Gewandelte Wertvorstellungen, die zu einem Umdenkungsprozeß mit in der Folge ganzheitlichem Ansatz führten, machten sich daraufhin durch vermehrte Kritik, insbesondere bei Maßnahmen in kleinen Orten und Dörfern bemerkbar. Eine neue Generation von Entwurfsempfehlungen und Richtlinien, die zum Teil noch in Bearbeitung sind (z.B. EAHV), tragen dieser Entwicklung Rechnung. In diesem Zusammenhang sind auch die Fragen nach der Anwendbarkeit von Mischflächen in sehr schwach belasteten Ortsdurchfahrten und nach der Quantifizierbarkeit der Einsatzgrenzen und der zulässigen Längen von Engstellen bzw. von Fahrbahneinengungen zu sehen. Umfangreiche empirische Untersuchungen in zahlreichen unterschiedlich gestalteten Ortsdurchfahrten, die systematisch ausgewertet und durch theoretische Untersuchungen, unsystematische Beobachtungen und Begehungen in Ortsdurchfahrten sowie Literaturauswertungen ergänzt wurden, führten zu der Empfehlung, in Ortsdurchfahrten kleiner Orte und Dörfer im allgemeinen das Trennungsprinzip mit Geschwindigkeitsdämpfung anzuwenden. In Ausnahmefällen kann sich aber auch abschnittsweise eine Übergangsform zwischen Mischungs- und Trennungsprinzip ergeben, bei dem eine gestalterische Anpassung der nach wie vor deutlich erkennbaren Fahrbahn an die Seitenräume erwünscht ist, ohne daß damit das Trennungsprinzip aufgegeben wird. Eine starke nichtmotorisierte Straßenraumnutzung würde in diesen Fällen vielfach zu einer gemischten und weitgehend gleichberechtigten Nutzung der Fahrbahnflächen führen. Engstellen und Fahrbahneinengungen bis hin zu einspurigen Bereichen sind bei ganzheitlicher Abwägung aller Nutzungsansprüche an den Straßenraum in Ortsdurchfahrten kleiner Orte und Dörfer in der Regel zu erhalten (Schonung vorhanderer Bausubstanz, Erhaltung des traditionellen Ortsbildes) oder nachträglich (als Element zur Geschwindigkeitsdämpfung, Verbesserung der Gehwegsituation) zu schaffen, denn bei den in diesen Ortsdurchfahrten üblicherweise zu erwartenden Verkehrsstärken führen sogar längere einspurige Bereiche (bis etwa 50 m) nicht zu größeren Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufes.