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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39453

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten innerhalb bebauter Ortslagen (Orig. niederl.: Verkeersvoorzieningen bij werken in uitvoering binnen de bebouwde kom)

Autoren
Sachgebiete 16.3 Verkehrssicherung (Absperrdienst)

CROW (Ede, NL) Publicatie H. 35, 1990, 99 S., zahlr. B

Die vom CROW (Stiftung Zentrum für Richtlinienarbeit und Forschung im Grund-, Wasser- und Straßenbau sowie in der Verkehrstechnik) herausgegebene Schrift ersetzt die Mitteilungen Nr. 35 und 36 des (früheren) Studienzentrums für Verkehrstechnik aus den Jahren 1986 und 1987, die ihrerseits wiederum auf wesentlich älterer "Richtlinien" zurückgehen. Alle Straßen werden nach Kriterien, die für die Verkehrsregelung während Straßenbauarbeiten wichtig sind, systematisch eingeordnet. Als Kriterien wurden ausgewählt: Arbeiten an der Fahrbahn oder an Geh- und Radwegen; vier Fahrspuren oder weniger; langsamer Verkehr auf der Fahrbahn oder nicht; Dauer der Arbeiten kürzer oder länger als 30 Minuten. Daraus resultieren sieben Fallgruppen, die, in einer Übersicht zusammengefaßt, eine schnelle Orientierung im Inhalt der Schrift gestatten. Für jede Fallgruppe werden auf einem "Verweisblatt" die möglichen Maßnahmen, die in der Schrift erläutert sind, aufgelistet. Ein Beispiel: Zweispurige Straße, wenig Lkw-Verkehr, keine Buslinie, zur Verfügung stehende (Rest-) Breite der Fahrbahn 2,25 m bis 4,25 m, Baustellenlänge unter 40 m => Vorschläge: durchgehenden Verkehr durch eine Lichtsignalanlage regeln oder eine Richtung umleiten; Verweis auf die Maßnahmen Nr. 3b, 5d, 7-12, 16 und 18. Im Teil "Maßnahmenblätter" werden die infrage kommenden Regelungen in Abbildungen gezeigt und beschrieben (Anwendungsgebiet, empfohlene Ausführung mit wichtigen Abmessungen, mögliche Kombinationen mit anderen Maßnahmen, Vor- und Nachteile). Im Beispiel handelt es sich um folgendes: 3b = Verkehrszeichen für Einrichtungsverkehr / Einfahrt verboten / vorgeschriebene *Fahrtrichtung; 5d = Hinweis auf Gegenverkehr / Lichtsignalanlage; 7 = Umleitungsschilder, 8 und 9 = Warnbaken usw..