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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39467

Verkehr verwalten oder die Stadt gestalten? - Generalverkehrsplan: Kommunales Steuerungsinstrument - Das Beispiel Kassel

Autoren D. von Kiedrowski
T. Schlüter
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

Städtetag 44 (1991) Nr. 4, S. 286-295, 4 B, 33 Q

Am Beispiel des Generalverkehrsplanes für die Stadt Kassel wird diskutiert, welche Bedeutung dieser Plan für die kommunale Planung hat bzw. haben kann. Die "Kommunale Entwicklungsplanung Verkehr" für den Zweckverband Raum Kassel gehört nicht zu den "klassischen Generalverkehrsplänen", die als sehr einseitig nur auf den Kfz-Verkehr ausgerichtet bezeichnet werden. Der Entwicklungsplan wurde in zehnjähriger Planungs- und Diskussionszeit erarbeitet; seine Zielsetzung besteht darin, den Verkehr stadt-, umwelt- und menschenverträglich zu gestalten und nicht etwa die Stadt bzw. den Zweckverband Raum Kassel verkehrsverträglich zu machen. In dieser bewußt politischformulierten und durch Kompromisse geprägten Planung werden vor allem die langsamen Verkehrsarten und der öffentliche Verkehr berücksichtigt. Die Planung enthält folgende Kapitel: Grundsätze der Verkehrsplanung und Kfz-Verkehr; ÖPNV; Fußgänger und Radfahrer; sonstige Verkehre (fehlt noch); integriertes Gesamtverkehrskonzept für den Zweckverband. Im Rahmen dieser (noch nicht verabschiedeten) "Kommunalen Entwicklungsplanung Verkehr" für den Zweckverband hat die Stadt Kassel mit der Erarbeitung eines bewußt "Generalverkehrsplan" genannten Planwerks begonnen. Dieser Plan soll bewußt ökologisch ausgerichtet sein und auf die Anregungen aus der Bürgerschaft eingehen. Er wird als eine Planungsgrundlage verstanden, die einer ständigen Überarbeitung unterworfen werden soll.