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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39485

Quo vadis, Kombinierter Verkehr?

Autoren A. Kossak
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr

Internationales Verkehrswesen 43 (1991) Nr. 3, S. 74-82, 8 B

Kombinierter Verkehr (KV) bedeutet im Grundsatz: Systematische Kooperation verschiedener Verkehrsträger im Zuge von Transportketten. Der Einsatz von Systembehältern ist dafür sehr vorteilhaft, jedoch nicht zwingendes Kriterium. Die "Containerisierung" wird aber auch im Straßengüterverkehr noch erheblich zunehmen und sich insbesondere auf Mittelcontainer bzw. Cargo-Boxen ausweiten. Dabei sollte viel intensiver als bisher auf nationale und internationale Vereinheitlichung hingearbeitet werden. Bei systematischer, intelligenter Ausnutzung aller Möglichkeiten - d.h. nicht nur der Konzentration auf Großbehälter, Aufkommensschwerpunkte und Hauptrelationen - sind die Chancen für den Ausbau des KV und damit die Verlagerung maßgeblicher Güterverkehrsleistungen von der Straße auf die Schiene und Binnenwasserwege wesentlich größer, als dies bisher den Planungen zugrundegelegt wird.