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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39641

Transport behinderter Personen - Eine Übersicht über Vorkehrungen und Regeln für die Planung von Reisen und für den Zugang für Fußgänger (und Rollstuhlfahrer) (Orig. engl.: Transport for disabled people - A review of provisions and standards for journey planning and pedestrian access)

Autoren
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
6.0 Allgemeines

Paris: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), 1990, 115 S., zahlr. B, T

Nach einer Einführung mit Angaben zur Arbeit der Kommission der europäischen Verkehrsminister (ECMT/CEMT) wird ein Überblick über Richtlinien und Empfehlungen gegeben, die sich mit Transportproblemen Behinderter befassen. Dabei werden zwei Themenbereiche behandelt: Die Vorbereitung und Durchführung von Reisen sowie die Zugänglichkeit von Gebäuden und die Fußgängerfreundlichkeit des öffentlichen (Straßen-)Raumes für Behinderte. Eine Zusammenstellung über Regelwerke und Forschungsergebnisse vermittelt eine Übersicht über die Behandlung dieser Fragen in den Mitgliedsstaaten. Desweiteren ist eine Entschließung der ECMT abgedruckt, die sich mit den hier behandelten Themen befaßt. Im zweiten Abschnitt wird ein Überblick über gesetzliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten gegeben. Es folgt eine Auflistung der sehr unterschiedlichen Hilfen, die Behinderten bei der Vorbereitung von Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Pkw zur Verfügung stehen. Das folgende Kapitel behandelt die Hilfen, die auf Bahnhöfen und Flugplätzen, an Haltestellen sowie in den Verkehrsmitteln selbst angeboten werden. Sehr knapp fällt eine Zusammenfassung über Hilfen bei Notfällen/Störungen der öffentlichen Verkehrsmittel aus. Hinsichtlich der Hilfen für behinderte Autofahrer gibt es in den Mitgliedsstaaten einen unterschiedlichen Stand. Ein weiteres Kapitel enthält Angaben über die gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zu Gebäuden und deren Ausstattung betreffen. Das folgende Kapitel befaßt sich mit den Hilfen für Behinderte, die beim Entwurf von Straßen zu beachten sind. Den Versuchen, gewachsene Städte fußgängerfreundlicher und damit auch behindertengerechter zu gestalten, ist ebenfalls ein kurzer Abschnitt vorbehalten. Der Anhang enthält Angaben über die von den Mitgliedsstaaten vorgelegten Unterlagen. Wie am Beispiel für die Bundesrepublik Deutschland nachweisbar, sind diese Unterlagen keineswegs vollständig.