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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39652

Busbuchten, ja oder nein? (FA 19/89)

Autoren H. Schmid
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 208, 1991, 53 S., Anhang 36 S., zahlr. B, T, Q

Die Überarbeitung der Schweizer Norm "Bushaltestellen" und fehlende Entscheidungskriterien zur Gestaltung von Haltestellen waren Anlaß für die Forschungsarbeit. Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse und Bewertung von 25 Busbuchten und 38 Haltestellen am Fahrbahnrand unter Berücksichtigung der Umfrageergebnisse von Ämtern und Verkehrsbetrieben werden detaillierte Empfehlungen für die Haltestellenformen abgeleitet. Die Auswahl der Haltestellen ist durch Merkmale wie Lage im Straßennetz und Haltestellenformen, Gestaltung, Betriebsabwicklung, Fahrgastaufkommen und Straßenbelastung bestimmt. Bei den Haltestellen am Fahrbahnrand werden 5 Fälle unterschieden (Vorbeifahrt möglich/nicht möglich, bauliche/markierte Abgrenzung der Haltestellen, Anzahl und Breite der Fahr- bzw. Haltestreifen). Für Busbuchten werden Regelformen zugrundegelegt. Spezielle Haltestellenformen werden in einem besonderen Abschnitt beleuchtet. Die Bewertung der Haltestellen berücksichtigt Kriterien der Sicherheit, Zeitverluste im IV und ÖPNV, Betriebsabwicklung, des Verkehrsflusses, Fahrradverkehrs, Fahrgastkomforts sowie Aspekte der Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Allgemeinheit. Die Bewertung unter Berücksichtigung aller maßgebenden Kriterien führt zu dem Ergebnis, daß Haltestellen und Fahrbahnrand im Normalfall zweckmäßiger sind als Busbuchten. Hervorgehoben wird, daß bei dieser Haltestellenform dem Sicherheitsbedürfnis insbesondere querender Fußgänger Rechnung getragen werden kann, risikoreiche Überholmanöver nicht belegbar sind, die Verlustzeiten im IV erst bei mehreren folgenden Haltestellen ohne Überholmöglichkeiten zunehmen und sich Vorteile hinsichtlich Reisezeit und Regelmäßigkeit im ÖPNV ergeben. Als Nachteile von Busbuchten werden genannt: Beeinträchtigung des Fahrgastkomforts; großer Flächenverbrauch und daher schwer realisierbar; hohe Baukosten und großer Aufwand bei Haltestellenverlegungen. Es wird daher empfohlen - wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen - Haltestellen am Fahrbahnrand anzuordnen in der Form, daß ein Überholen durch den Einbau einer Trenninsel ggf. auch einer Leitmarkierung wirksam unterbunden oder nur über den Gegenfahrstreifen möglich ist. Busbuchten sollen nur dort erstellt werden, wo nach vorhergehender Prüfung keine Haltestellen am Fahrbahnrand eingerichtet werden können und dann auch nur mit Regelabmessungen. Wo die Straßenführung es zuläßt, sollen Haltestellen als Haltestellenkap ausgebildet werden.