Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 39755

Die UVP in den Niederlanden

Autoren R.I. Seijffers
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 4 (1990) Nr. 3, S. 30-33, 1 T

Die UVP ist in den Niederlanden durch eine 1987 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift über die UVP-pflichtigen Projekte und Pläne in Verbindung mit einem allgemeinen Umweltgesetz mit allgemeinen Regelungen für Umweltschutzverfahren gesetzlich verankert. 1982-1990 wurden ca. 140 UVP-Verfahren für formelle öffentliche Beschlußfassungen von Projekten, Planungskonzepten oder Programmen öffentlicher Behörden oder Privatunternehmern eingeleitet. Im folgenden werden die gesetzlichen Verfahrensschritte der UVP in den Niederlanden erläutert und über Praxiserfahrungen bei der UVP im Zusammenhang mit Freizeiteinrichtungen, Abfallbeseitigungskonzepten, Militär- und Verkehrsanlagen u.a. berichtet. Grundsätzlich wird die Einführung der UVP in den Niederlanden positiv gesehen: den gesetzlichen Verpflichtungen zu Öffentlichkeitsbeteiligung, Alternativenuntersuchung, Erfolgskontrolle sowie der Einrichtung einer entscheidungsunabhängigen UVP-Kommission kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. So werden durch die UVP a) Projektträger zu Überlegungen über umweltschädliche Auswirkungen und deren Vermeidung bzw. Minimierung aktiviert, b) die verschiedenene Entscheidungsprozesse koordiniert, c) eine Begründung hinsichtlich der Einflußnahme der UVP-Ergebnisse bei der Beschlußfassung vorgeschrieben, d) die Akzeptanz der Entscheidung seitens der Öffentlichkeit erhöht, sowie Normen bzw. in diesem Zusammenhang Richtlinien kritisch diskutiert. Gegenwärtig ergeben sich in der Praxis Probleme bezüglich der Unvollständigkeit des Umweltverträglichkeitsberichtes und halbherzig durchgeführter Alternativenuntersuchungen.