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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39931

Die Auswirkungen des UVP-Gesetzes auf die Straßenplanung

Autoren F.J. Breuer
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

in: Umweltverträglichkeitsprüfung in der Straßenplanung, FGSV-Kolloquium am 31. Mai/1. Juni 1990 in Mannheim. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, S. 13-15 (FGSV-Nr. 002/42)

Das UVPG weckt Erwartungen, bringt aber keine neuen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Eingriffen durch Bauvorhaben. Die Beteiligung ist bei Straßenprojekten schon bisher unumgänglich. Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren sondern Bestandteil behördlicher Zulassungsverfahren, allerdings gesondert von anderen Voraussetzungen zu prüfen. Schadstoff- und Lärmimmissionen werden auf das UVP Ergebnis kaum relevante Bedeutung gewinnen, wenn das Verkehrsaufkommen vorgegeben ist. Hauptgegenstand werden die Auswirkungen des Projektes auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und das kulturelle Erbe. Diese werden auch heute berücksichtigt. Wichtig sind die methodisch hohen Anforderungen zur Beschreibung der Auswirkungen. Sie zwingen zu vertiefter Erfassung und lassen Erkenntnislücken offenbar werden. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit mag erhöhten Planungsaufwand bedeuten, dient aber einer besseren und schnelleren Akzeptanzfindung. Das UVPG baut auf bewährte Instrumente auf: Raumordnungsgesetz, Bundesverkehrswegeplan, Planfeststellungsrichtlinien. Ein Beitrag zum UVPG ist das "Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung" (MUVS). Beide sehen eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung des Eingriffs und Prüfung von Alternativen vor. Die HNL-StB 87 können in ihrer Forderung, die Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen, als konkreter Teil der UVP verstanden werden. Das UVPG wird der Anwendung der HNL gewiß breitere Anwendung verschaffen. Es verleiht bestehenden Vorschriften Nachdruck.