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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40011

Entwurfsempfehlungen für Ortsdurchfahrten dörflich und städtisch geprägter Orte

Autoren R. Schnüll
W. Haller
J. Lange
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 573, 1989, 54 S., zahlr. B, T, Q

Aufgrund des allgemeinen Wandels der Entwurfsprinzipien für Ortsdurchfahrten sind in letzter Zeit zahlreiche Empfehlungen zum Entwurf und zur Gestaltung dörflicher Ortsdurchfahrten formuliert worden und zum Teil auch in die entsprechenden Richtlinien eingeflossen. Ziel dieser Forschungsarbeit ist die Klärung der Frage, inwieweit diese Entwurfsempfehlungen für dörfliche Ortsdurchfahrten auf städtisch geprägte Orte, das heißt auf Orte im stadtnahen Raum bzw. auf Orte mit zentralörtlicher Funktion im ländlichen Raum übertragbar sind. Dazu gilt es vor allem, die Unterschiede bezüglich der Nutzungsansprüche im Straßenraum und der straßenräumlichen Situation aufzuzeigen und zu bewerten. Wesentliche Unterschiede in den Nutzungsansprüchen zwischen Ortsdurchfahrten dörflich und städtisch geprägter Orte sind bei den örtlichen Nutzungsansprüchen - also im ruhenden Kraftfahrzeugverkehr, im Rad- und Fußgängerverkehr sowie im Aufenthalt - zu verzeichnen, die in städtisch geprägten Orten stärker auftreten. Die überörtlich bedingten Nutzungsansprüche im fließenden Kraftfahrzeugverkehr treten - bis auf Einflüsse des Binnen-, Ziel- und Quellverkehrs - in ähnlicher Weise auf. Unterschiede in der straßenräumlichen Situation lassen sich weiterhin für die Linienführung, die Bebauungsstruktur und die Begrünung aufzeigen. Folgende Entwurfsempfehlungen lassen sich für Ortsdurchfahrten dörflich bzw. städtisch geprägter Orte ableiten: In Ortsdurchfahrten dörflich geprägter Orte (a) ist das Trennungsprinzip mit Geschwindigkeitsdämpfung maßgebendes Entwurfsprinzip; (b) ist eine gemischte Nutzung der Seitenräume häufig möglich; (c) ist jedoch auch ein Verbleib des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs oder des Radverkehrs auf der Fahrbahn zumeist verträglich. In Ortsdurchfahrten städtisch geprägter Orte (a) ist das Trennungsprinzip maßgebendes Entwurfsprinzip; (b) ist eine Befriedigung aller konkurrierenden Nutzungsansprüche im Straßenraum häufig schwierig; (c) ist daher eine funktionale Trennung im Seitenraum zumeist erforderlich und (d) muß im Einzelfall die verträglichste Lösung - z.B. für den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr und den Radverkehr - gefunden werden. Weiterhin ist der Einsatz von Entwurfselementen mit Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufes hauptsächlich von der Funktion der Straße abhängig, während der Einsatz von Entwurfselementen zur Berücksichtigung örtlicher Nutzungsansprüche zumeist an die städtebauliche Ausprägung gekoppelt ist.