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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40016

Mofa zwischen Velo und Auto (FA 41/89)

Autoren W. Weber
P. Schirato
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 219, 1991, 53 S., zahlr. B, T, Q

Vergleich des Mofas mit dem Fahrrad und dem Auto bzgl. Fahrzeugbestand, Fahrleistungen und Unfallgeschehen zwischen 1976 und 1986. Analyse des spezifischen Unfallgeschehens anhand von 428 Protokollen von Unfällen mit Mofabeteiligung. Befragung über das subjektive Gefährdungsempfinden bei 1.000 Schülern und Erwerbstätigen (Velo-, Mofa-, Autofahrer und Fußgänger). Schlußfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen: 1. Rechtliche Gleichstellung von Mofa und Velo ist grundsätzlich richtig, da sich beide bzgl. Unfallgefährdung und subjektivem Empfinden klar gegenüber dem Auto abgrenzen. 2. Führung des Mofaverkehrs gemeinsam mit Radverkehr, also auf Radwegen und -streifen - falls vorhanden - wird empfohlen. Die Zulassung von Mofas auf gemeinsamen Flächen mit Fußgängern ist gerechtfertigt, wenn Minimalbreiten garantiert sind und die Anlage eine gerichtete Verbindung darstellt. Eine Mofazulassung in Fußgängerzonen ist auszuschließen. 3. Die Zulassungsbestimmungen bzgl. Fahrzeugkategorie und Mindestalter sind zu belassen. Die Verkehrserziehung ist zu verbessern und die Erbringung eines Nachweises über eine praktische Ausbildung einzuführen. 4. Durch entsprechende Konstruktionen ist das "Frisieren" des Motors zu verhindern. Das Einschalten des Abblendlichtes tagsüber und Speichenreflektoren sollten Vorschrift werden. Eine Rückspiegelpflicht und die Zulassung von Richtungsblinkern sind in Betracht zu ziehen.