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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40282

Verwaltungsvorschrift zum UVP-Gesetz

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 6 (1992) Nr. 1, S. 2-13, 4 B, zahlr. Q

Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde mit dem "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)" vom 12. Februar 1990 in deutsches Recht umgesetzt. Das UVPG kann, bei richtiger und umfassender Umsetzung und Anwendung, ein wichtiges Werkzeug zur wirksamen Umweltvorsorge darstellen. Hier werden große Erwartungen in die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum UVPG gesetzt. Sie liegt seit Juni 1991 als überarbeiteter Referentenentwurf vor, der in einer von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassenden Verwaltungsvorschrift münden soll. Inwieweit der vorliegende VwV-Entwurf eine einheitliche Auslegung und Anwendung des UVPG gewährleistet und zur Rationalisierung der Rechtsanwendung beiträgt, wird gegenwärtig kritisch diskutiert. In den einzelnen Beiträgen kommen in erster Linie die Praktiker zu Wort. Neben Aussagen zu Entwicklung und Stand der UVP-VwV wird eine Schwachstellenanalyse vor dem Anspruchsniveau einer auf Umweltvorsorge orientierten gesamtumfassenden, medienübergreifenden und frühzeitigen UVP vorgenommen. Hier weist der VwV-Entwurf Unzulänglichkeiten auf. Defizite und konstruktive Überarbeitungsvorschläge werden im einzelnen aufgezeigt, wie u.a.: a) Definition/Begriffsverdeutlichung von 1) "wirksamer Umweltvorsorge", 2) Auswirkungen auf die Umwelt, 3) Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen, 4) Bewertung der Umweltauswirkungen, 5) Berücksichtigung von Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Zulassungsentscheiden und 6) Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Umweltverträglichkeitsstudie und Umwelterheblichkeitsprüfung; b) Kriterien und Verfahren bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen; c) Regelungsbedarf bezüglich einer vorsorgeorientierten Bewertungsmethodik, insbesondere zur Verbal-Argumentativen-Bewertung; d) Durchführung des Scopings; e) Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und f) Grundsätze für die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen. Insbesondere die Integration der UVP als unselbständiger Teil entsprechender Fachgesetze kann als Hemmnis für eine gesamtumfassende, medienübergreifende und frühzeitige UVP gesehen werden. Zur Problemlösung ist ein Bund/Länder-Arbeitskreis eingerichtet worden, der den UVP-VwV-Entwurf auf eine praxisgerechte Anwendbarkeit hin überprüfen und einen entsprechenden Bericht/Konzept für die Umweltministerkonferenz erarbeiten soll. Angesichts des erheblichen Regelungsbedarfs wird mit einer längeren Zeitspanne bis zur Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des UVP-Gesetzes gerechnet.