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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40518

Lärmschutz an Japans Autobahnen

Autoren Y. Kanno
Sachgebiete 5.1 Autobahnen
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straße und Autobahn 43 (1992) Nr. 7, S. 430-438, 7 B, 6 Q

In Japan ist mit der wirtschaftlichen Entwicklung die Motorisierung schnell angestiegen. Die Anzahl der Kfz wuchs von 21,2 Mio. im Jahre 1971 auf 55,1 Mio. im Jahre 1988. Untersuchungen haben ergeben, daß an Hauptverkehrsstraßen die Umweltqualitätsstandards nachts in 54 % der Fälle überschritten werden. 1967 wurden ein Grundlagengesetz zur Bekämpfung von Umweltverunreinigungen und 1968 das Lärmkontrollgesetz und ein Kabinettsbeschluß über Umweltqualitätsstandards verabschiedet. Der japanische Umweltqualitätsstandard ist vergleichbar mit dem deutschen Immissionsgrenzwert. In Übersichten und Vergleichen werden die deutschen und japanischen Werte dargestellt. 14,7 % (Stand 1986) der japanischen Autobahnen sind mit Lärmschutzwänden ausgestattet, jährlich werden etwa 50 km neu gebaut. Besonderheiten, die sich aus der Länge der Lärmschutzwände ergeben, werden beschrieben. Um Lärm, Luftverunreinigungen und Erschütterungen vorzubeugen, wird an Überlandstraßen zwischen Fahrbahnrand und Straßengrundstück ein 10 m breiter Streifen freigehalten. An Autobahnen mit hohen Verkehrsstärken, nachts mehr als 3.000 Pkw/E in der Spitzenstunde, beträgt die Breite des Streifens 20 m. In einem weiteren Abschnitt wird auf die Maßnahmen an Gebäuden (Schutzfenster usw.) eingegangen. Ein Vergleich von Schutzmaßnahmen an Gebäuden wird in einer Tabelle dargestellt.