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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40699

Marktwirtschaftliche Instrumente zur Reduktion von Luftschadstoffemissionen des Verkehrs

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 63 (1992) Nr. 2, S. 114-133

Der Verkehrsbereich ist gegenwärtig in der Bundesrepublik der Hauptverursacher an Emissionen von Kohlenmonoxid, Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen. An den Kohlendioxidemissionen war er 1990 zu etwa einem Fünftel beteiligt. Trotz Durchsetzung der Katalysatortechnik beim Pkw dürfte sich die Situation künftig noch verschärfen, da die Verkehrsleistungen im Pkw- und Lkw-Verkehr zunehmen. Zur Verringerung der Umweltbelastungen durch den Verkehr kommen neben den technischen Maßnahmen auch preispolitische Maßnahmen in Frage. Da die Schadstoffemissionen zum großen Teil vom Treibstoffverbrauch abhängig sind, könnte eine Erhöhung der Mineralölsteuer zur Verbrauchsminderung anreizen und die Automobilindustrie veranlassen, verbrauchssparende Antriebstechniken auf den Markt zu bringen. Eine reformierte Kfz-Steuer könnte aus zwei Komponenten bestehen, einem festen Jahresbeitrag als Optionspreis für die Straßennutzung und einer fahrleistungsabhängigen Kompensation für die Emission an Lärm, Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Ruß. Empfohlen wird weiter ein Straßengebührensystem für die Bundesrepublik, das den Lenkungszielen Staumanagement, Umweltschutz und Sicherheit sowie den Finanzierungszielen Infrastrukturaufbau und -unterhaltung gerecht wird. Ein großer Teil der innerstädtischen Verkehrsprobleme ist dadurch begründet, daß Parkraum nicht nach ökonomischen Prinzipien zugeteilt wird. Gehweg-, Randstein- und Laternenparken ist billig, während für das Parken in Parkhäusern höhere Preise bezahlt werden müssen. Eine Lösung für das Parkplatzproblem besteht in der privaten Bewirtschaftung des gesamten Parkraums. Weitere Forderungen sind die Harmonisierung der Treibstoffbesteuerung, z.B. durch Besteuerung des Flugtreibstoffs im Luftverkehr, sowie schärfere Emissionsgrenzwerte und Geschwindigkeitsbeschränkungen.