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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40757

Grenzüberschreitende UVP - Ein Überblick

Autoren B. Herrmann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 6 (1992) Nr. 2, S. 86-89, 2 T, zahlr. Q

Die Zielsetzungen und Bestimmungen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 8 UVPG sind ein Baustein für die supranationale Zusammenarbeit. Es wird der Rahmen für die Umweltvorsorge über Grenzen hinweg an Begriffen und rechtlichen Grundlagen erläutert. Die EG-Richtlinie von 1985 legt die Aufgaben der UVP bei bestimmten Objekten fest. Die EG-Richtlinie ist noch nicht in allen beteiligten Ländern in nationales Recht übergeleitet. Damit ist der Stand der Umsetzung von Artikel 7 der EG-Richtlinie unzureichend. Beispiele für Inhalte bilateraler Abkommen und die Kommissionsarbeit werden dargestellt. Wichtige Problembereiche bei den praktischen Aufgaben sind vollständige und zeitgerechte Informationen und Abstimmungen. Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit bei der UVP treten besonders in Staaten auf, in denen das Territorialprinzip herrscht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zusammenarbeit mit Frankreich erfolgt seit Jahren, doch kann von einheitlichen Regelungen oder gar von einheitlicher Praxis keine Rede sein.