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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40760

Thesen zur Glaubwürdigkeit von UVP-Gutachten

Autoren H.-J. Schemel
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 6 (1992) Nr.2, S. 60-63

Die Umweltverträglichkeitsprüfung darf nicht zum Instrument der Verschleierung unvertretbarer Eingriffe in die Umwelt werden. Eine Auseinandersetzung mit den Inhalten Verträglichkeiten bzw. Unverträglichkeiten muß zur Bewertung der Sachverhalte führen. Es sind Grundsätze und Umweltverständnis bei der Auswahl und Anwendung der Untersuchungs- und Bewertungsverfahren zu beachten. Das UVP-Gutachten muß zu einer absoluten Ja-Nein-Aussage kommen. Die Durchsetzung der Maßnahmen überschreitet die Kompetenz des Gutachters, sie bedarf der zuständigen Behörde. Bewertungsmaßstäbe sind u.a. Status quo, Minimierungsgebot, Einhaltung von Grenzwerten. Vom Gutachter wird Neutralität verlangt. Im Gutachten sind die entscheidungsrelevanten Faktoren zu erfassen. Nur problembezogene Schwerpunktsetzung ist erfolgversprechend. Wichtig ist die Offenlegung der Untersuchungsergebnisse, sonst entsteht Mißtrauen bei den Betroffenen. Sind Bewertungen mit konkreten Zielaussagen erfolgt, dann sind sie diskutierbar. Im Gutachten muß die Individualität des konkreten Untersuchungsfalles berücksichtigt werden. Alibigutachten müssen unterbleiben. Nur die Einbeziehung der kritischen Öffentlichkeit bei öffentlichen Verteidigungen der Ergebnisse sichert eine hohe fachliche Qualität.