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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40922

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen

Autoren E. Reinert
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straßen- und Tiefbau 44 (1990) Nr. 2, S. 10-15, 3 B

Auf der Grundlage der "EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" vom 1.8.1985 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Vorhaben, die "möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben", darunter auch für den Neubau von Autobahnen und Schnellstraßen unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Ihr Einfluß richtet sich in erster Linie auf die Vermeidung, Milderung oder den Ausgleich von schwerwiegenden Störungen der Umwelt, also auf die Linienführung, Form und Ausgestaltung einer Straßenplanung. Die UVP ist in zwei Schritten auszuführen: in der ersten Planungsstufe, der sogenannten Linienfindung, die im Raumordnungsverfahren überprüft wird; in der zweiten Stufe, der detaillierten Ausarbeitung des Projektes mit der Planungsgenehmigung durch den Planfeststellungsbeschluß. Detailliert werden die einzelnen Schritte des Planungsprozesses und die dabei einzubindende UVP in einem Ablaufschema dargestellt.