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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40933

Verfahren zur Steuerung des Verkehrsablaufs auf Stadtautobahnen mittels Geschwindigkeits- und Zuflußregelung

Autoren P. Stöveken
Sachgebiete 6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Straßenverkehrstechnik 36 (1992) Nr. 6, S. 332-339, 8 B, 8 Q

Das Steuerungsverfahren kombiniert die Geschwindigkeitsbeeinflussung mit der Zuflußregelung zur Vermeidung kritischer Belastungszustände auf Stadtautobahnen. Das makroskopische Modell kann im On-Line-Einsatz angewendet werden und basiert auf einem Vergleich zwischen einer prognostizierten nachgefragten Verkehrsbelastung und der möglichen Verkehrsbelastung. Die Geschwindigkeitsregelung erfolgt über Wechselverkehrszeichen, deren Anzeigen unter Berücksichtigung einer zeitlichen Dämpfung und räumlichen Glättung an die vorhandene Verkehrsbelastung angepaßt werden. Die Zuflußregelung erfolgt über Lichtsignalanlagen, die die Zufahrten auf die Stadtautobahn freigeben. Je Zufahrt können maximal zulässige Staulängen und erforderliche Mindestzuflüsse vorgegeben werden, so daß unterschiedliche Sensibilitäten der Zufahrten sowie unterschiedliche bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Zufahrten, an denen der Zufluß geregelt werden soll, kann frei gewählt werden. Das Steuerungsverfahren ist als lernendes System konzipiert, so daß alle Eingangsgrößen und Parameter an die tatsächlichen Verhältnisse angepaßt werden können. Simulationsrechnungen zeigen die Wirkungsweise der Geschwindigkeits- und Zuflußregelung bei unterschiedlichen Randbedingungen und die Auswirkungen von veränderten Zuflußmengen, Fahrtweitenverteilungen, von Öffnungen oder Sperrungen einzelner Zu- oder Ausfahrten sowie von Ausbaumaßnahmen. Berechnungen anhand des Verkehrs auf dem Ruhrschnellweg von Duisburg in Richtung Dortmund haben gezeigt, daß Streckenüberlastungen durch eine Kombination der Geschwindigkeits- und Zuflußregelung vermieden werden können. Auch bei einem Teilausbau einzelner Streckenabschnitte ist nach wie vor eine Zuflußregelung erforderlich.