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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41049

Umweltverträglichkeitsprüfung in der kommunalen Bauleitplanung

Autoren H. Pfaff-Schley
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 7 (1993) Nr. 1, S. 28-29, 1 B

Kommunale Pläne wie etwa Bauleitpläne sind vom Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), das sich nur mit Großprojekten beschäftigt, nicht betroffen. Kommunen können aber neben der üblichen Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches auch spezielle freiwillige kommunale Umweltverträglichkeitsprüfungen zu ihren Planungen durchführen. Der Beitrag berichtet über eine vom Umweltinstitut Offenbach GmbH durchgeführte UVP eines Bebauungsplans einer südhessischen Kommune. Dabei wurden für die Ansiedlung eines Verlags mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt beschrieben. Anhand der Untersuchung, die sich im wesentlichen mit den branchenspezifischen Luftemissionen sowie einer möglichen Grundwassergefährdung durch die geplante Anlage befaßt, wird die Methodik der kommunalen UVP erläutert. Aufgrund einer nicht auszuschließenden Gefährdung des Grundwassers wurde der Bebauungsplan schließlich wieder geändert und für die Anlage ein weniger sensibles Gebiet gesucht. Die Emissionen der Anlage selbst wurden als gering eingestuft und daher als weniger kritisch beurteilt als die durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen verursachten Emissionen und Belastungen. Eine diesbezügliche Prognose war allerdings nicht Gegenstand der Studie.