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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41143

Die sozialökonomische Rangfolge von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (Orig. schwed.: Samhällsekonomisk prioritering av trafiksäkerhetsatgärder)

Autoren K.-O. Hedman
L. Stenborg
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

TFB & VTI forskning/research H. 7, 1991, 50 S., Anhang, 4 B, zahlr. T

Gegenstand der Veröffentlichung ist der Abschlußbericht eines Projektes mit dem oben genannten Titel und der Aufgabenstellung, eine Methode für die sozialökonomische Einordnung von erforderlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen bei Berücksichtigung eines verträglichen Kostenaufwandes vorzuschlagen. Als Ziele der Straßenverkehrssicherheit werden die ständige Senkung der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Personen, die Verminderung des Risikos, getötet oder verletzt zu werden, auf allen Straßenklassen durchzusetzen und die Notwendigkeit eines erhöhten Schutzes für schwächere Verkehrsteilnehmer, vor allem für Kinder, genannt. Das Projekt befaßt sich in diesem Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Vorschlages für eine Methode der sozialökonomischen Rangfolge von Verkehrssicherheitsmaßnahmen mit dem Hintergrund einer kostenverträglichen Realisierbarkeit sowie der Festlegung von notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ein Flußdiagramm für die Projektbearbeitung wird gezeigt. Ausgehend von der gegenwärtigen Verkehrssicherheitssituation in Schweden wird eine Prognose, mit Berücksichtigung des seit 1989 bestehenden Verkehrssicherheitsprogrammes, bis zum Jahre 2000 gegeben. Dabei wird angenommen, daß eine Erhöhung des Sicherheitsgrades erreicht werden kann. Dazu gibt der Bericht einen Überblick über die konkret einschätzbaren, vielschichtigen Sicherungsmaßnahmen und verweist mehrfach auf die Wirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei allen Maßnahmen wird auf die Notwendigkeit sozialverträglicher Kosten hingewiesen. Die Anwendung einer diesbezüglichen Kosten-Nutzen-Analyse wird für erforderlich gehalten. Ebenso halten die Autoren eine weitere gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Gewährleistung einer gesteigerten Straßenverkehrssicherheit für unerläßlich.