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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41231

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen - aus rechtlicher und fachlicher Sicht

Autoren H. Breloer
C. Mattheck
Sachgebiete 3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Erndtebrück: Sachverständigen-Kuratorium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Landespflege, Weinbau, Binnenfischerei ( SVK), 1993, 161 S., zahlr. B, Q (Baum-Reihe H. 2) (3. völlig überarb. Aufl.)

Die Wertung von Baumschäden und der zu erwartenden bzw. eingetretener Folgen für die Verkehrssicherheit sind oft ein fachlich und rechtlich schwieriges Problem. Eine Fahrlässigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen ist zwar nachzuweisen. Bei erkennbaren Schadsymptomen wird sie aber vermutet, sofern sie nicht vor Eintritt des Schadens sachverständig untersucht und beurteilt worden sind. Eine Gewähr für die Bruchsicherheit von Bäumen kann es jedoch nicht geben. Dies ist der Tenor zahlreich zitierter Gutachten und Urteile zu dieser Materie. Die Beweisführung der Verkehrssicherungspflicht stützt sich weitgehend auf die Beachtung geltender Regelwerke und Normen zum Schutz von Bäumen. Für die Begutachtung durch einen Sachverständigen kommen alle Bäume mit auffälligen Schadanzeichen in Betracht. Dabei ist auf möglichst zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden zurückzugreifen. Bohrproben- und Zugversuche verursachen oft erst größere Schäden, pseudowissenschaftliche Meß- und Berechnungsverfahren sind grundsätzlich ungeeignet, das komplizierte Lebensgefüge von Pflanzen zu erfassen. Neben der Erfassung mechanischer Verletzungen und pilzlicher Erkrankungen gewinnt die biomechanische Ansprache des Baumes nach der Methode "Visual Tree Assessment" zunehmende Bedeutung. Dabei wird die "Körpersprache" des Baumes als Reaktion auf Wuchsfaktoren, Schädigungen oder Vitalitätsminderung analysiert. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Untersuchung erleichtert spätere Nachuntersuchungen und dient der Beweisführung.